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Rechtsgebiete in welchen Rechtsanwalt Mann vorwiegend berät

Rechtsanwalt Mann berät und vertritt Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung zum Ehevertrag. Hinzu gehören außerdem die Themenbereiche Voraussetzung einer Scheidung, Umgangsrecht, Sorgerecht, Versorgungsausgleich, Unterhalt (Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt), Ehewohnung, Aufteilung von Hausrat und Vermögen. Aber auch die Gebiete Abstammung, Adoption, Verwandtschaft oder die rechtlichen Wirkungen des Zusammenlebens Unverheirateter sind Teil seiner anwaltlichen Tätigkeit.

Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Rechtsanwalt Mann, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken.

Erbrecht
Unter Erbrecht versteht man die Summe der Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Folgen (Beerbung, Pflichtteil) des Todes eines Menschen regeln (Erbfall). Rechtsanwalt Mann hilft bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Vorerbschaft/Nacherbschaft, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Einsetzung eines Testamentsvollstreckers) und bei der Vermögensordnung im Hinblick auf das künftige Erbrecht (Schenkung, Immobilie, Wohnrecht). Nach dem Erbfall setzt er für seine Mandanten die sich ergebenden Rechte durch und verteidigt gegen unberechtigte Inanspruchnahme. Hervorzuheben sind Verfahren, in denen es um Erbe, Pflichtteil, Pflichtteilergänzung, Vermächtnis, Auseinandersetzung zwischen den Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Teilungsversteigerung, Ertrag aus dem Nachlass und ähnliches geht.

Sowohl die einverständliche als auch die streitige Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften stellen ein weiteres Teilgebiet der Arbeit des Rechtsanwalts dar. Auch Streitigkeiten im Verfahren auf Erteilung des Erbscheines und um die sogenannte beeinträchtigende Schenkung ergeben sich nach dem Erbfall nicht selten. Weitere Themen sind schließlich Erbschaftskauf, Annahme, Ausschlagung, Erbunwürdigkeit, Verzicht sowie Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Aufgebot der Nachlassgläubiger.

Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht können Sie Rechtsanwalt Mann die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall überlassen. Sie macht für Sie Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder bei einem Personenschaden (HWS, Schleudertrauma) auch Schmerzensgeld als Kapital- oder Rentenersatz, Heilungskosten, Mehrbedarf und gegebenenfalls entgangenen Unterhalt geltend. Er nimmt Ihnen die lästige, zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung oder auch mit dem eigenen Kaskoversicherer ab. Auch bei der Kaskoschadensbearbeitung wird er als Ihr Interessenvertreter Ihren Anspruch auf Schadensregulierung durchsetzen. Wenn Ihr Kraftfahrzeug kaskoversichert ist, klärt Rechtsanwalt Mann, welche Bereiche von der Versicherung abgedeckt sind, und sichert die Kaskoentschädigung. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist er bei Problemen um Reparaturschaden, Restwert, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Gutachterkosten.

Im Verkehrsstrafrecht steht Gerhard Mann zur Verfügung bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einer Anklage oder einem Strafbefehl einhergeht. Er wird tätig bei Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr. Auch bei Tatbeständen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und bei Alkohol und Drogen am Steuer kann er die drohenden Konsequenzen möglicherweise auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich Rechtsanwalt Mann mit Ihrer Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Verwarnungsgeld wegen Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Parkverstoß oder Trunkenheitsfahrt bis 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration.

Im Zusammenhang mit einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit regelt er im Führerscheinrecht die Auseinandersetzung mit der Behörde um Fahrverbot, Auflage, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Probezeit, Führerschein auf Probe, Führerscheinentzug oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Dem Verkehrsrecht obliegt auch die Bearbeitung von Mandaten im Kfz-Kaufrecht. Wenn Sie einen Gebrauchtwagenkauf oder einen Neuwagenkauf getätigt haben, kann es mit der anderen Vertragspartei zu Streitigkeiten kommen über Gewährleistungsrecht, Mangel des Kraftfahrzeugs, Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag, Minderung, Anfechtung, Garantie. Gerhard Mann wird Ihnen die rechtliche Situation darlegen und Sie bei der juristischen Vorgehensweise zur Durchsetzung Ihrer Interessen beraten.

Allgemeines Zivilrecht
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Mann hilft Ihnen hier ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.